Bewertungen

  • Ayse
    Früher habe ich es geliebt, High Heels zu tragen, sie verliehen mir Anmut und Schönheit. Doch nach dem Auftreten von Krampfadern musste ich meine Lieblingsschuhe aufgeben. Ich habe verschiedene Medikamente und Salben ausprobiert, aber ohne Erfolg. Aber jetzt verwende ich Vetonus und die Ergebnisse sind erstaunlich! Meine Beine wurden gesünder, leichter und die Schmerzen verschwanden.
    Vetonus
  • Gisela
    Bei vielen schwangeren Frauen treten Krampfadern auf, und leider war ich keine Ausnahme. Die ständige Schwere und der Schmerz in meinen Beinen ließen mich nicht schlafen, und das Auftreten eines Venennetzes verschlimmerte die Situation nur. Ein mir bekannter Spezialist empfahl Vetonus. Die Wirkung war fast sofort spürbar, die Schwere und der Schmerz verschwanden.
    Vetonus
  • Ingrid
    Schon in jungen Jahren bekam ich Krampfadern, was dazu führte, dass ich selbst bei heißem Wetter unsicher war, was meine Beine anging. Meine Ärzte warnten, dass die Entfernung der Vene möglicherweise keine langfristige Wirkung hat und das Risiko eines erneuten Auftretens hoch ist. Dann beschloss ich auf Anraten eines Freundes, die Vetonus-Salbe auszuprobieren. Es funktioniert großartig! Ich habe Krampfadern vergessen!
    Vetonus
  • Katharina
    Ich komme mir vor, als wäre ich 10 Jahre jünger! Ich wurde aktiver, ich wollte mehr laufen. Die hervortretenden Venen bereiteten mir zunächst keine großen Beschwerden und ich ignorierte dieses Phänomen. Als jedoch gesundheitliche Probleme und Schwäche auftraten, musste mit der Behandlung begonnen werden. Ich habe 2 Monate lang Fußgel verwendet. Das Gel hat sehr geholfen.
    Vetonus
  • Jutta
    Das Vetonus-Gel ist einfach unglaublich! Meine Beine sind so schön geworden! Jetzt kann ich ohne Scham kurze Röcke tragen und in High Heels laufen, ohne befürchten zu müssen, dass meine Beine am Abend anschwellen und schmerzen! Das Gel hinterlässt keine fettigen Rückstände und zieht schnell ein. Ich hatte äußerst positive Eindrücke!
    Vetonus
Bewertung Vetonus
4.2
30